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Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, sieht unter bestimmten Voraussetzungen
die Zahlung eines staatlichen Zuschusses für ein Studium vor. Gedacht war diese in den 70er
Jahren eingeführte Unterstützung durch den Staat für Studenten, deren Eltern das Studium nicht
finanzieren konnten. Ob man berechtigt ist, eine Förderung zu erhalten, richtet sich nach
vielen Einzelfragen.
So ist zum Beispiel nicht jedes Studium nach dem BAföG förderungsfähig. Hier muss man sich
die Regelungen des BAföG genau ansehen und prüfen, ob das angestrebte Studium dazugehört.
Ein Grund für die Ablehnung eines BAföG - Antrages könnte z.B. das Alter sein. Denn hier muss
man zum Beispiel erst nachweisen, dass man durch persönliche oder familiäre Umstände das
Studium nicht vor dem 30. Lebensjahr beginnen konnte. Ist die Altersgrenze von 30 Jahren
überschritten, bedarf es im Vorfeld also besonderer Gründe für eine Förderung.
Daher ist es anratsam, sich vor Antragsstellung gründlich über die Voraussetzungen für die
Bewilligung des BAföG zu informieren, bevor man sich auf eine Finanzierung des Studiums durch
den Staat verlässt. Wobei man auch berücksichtigen muss, dass man die Hälfte des
Förderbetrages später zurückzahlen muss. Zwar wird keine Verzinsung erhoben, aber zumindest
muss man wissen, dass man das Geld vom Staat nicht komplett geschenkt bekommt.
Einen Antrag auf BAföG mit den erforderlichen Unterlagen stellt man bei dem BAföG Amt im Ort
seiner Universität. Dort erhält man ebenfalls die Antragsformulare und sicherlich auch die
nötige Hilfestellung bei der Frage, ob sich der Antrag überhaupt lohnt.
Für den ein- oder anderen kann es noch interessant sein, dass man bei Erfüllung der
Voraussetzungen auch für ein Auslandsstudium
BAföG beziehen kann. Allerdings erfolgt die Förderung nur für maximal ein Jahr und nur dann,
wenn man entsprechende Sprachkenntnisse des Landes nachweisen kann.
Infos zum Thema [ Bafög ] finden Sie unter:
Ihr Link hier ?
Infos erfragen unter: info(at)studenten-news.de
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